Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 2023

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Bistro1911 UG & Co.KG (nachfolgend Bistro & Cateringunternehmen genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4.Buchungen gelten als Bestätigt, bei Zusage via Mail oder schriftlich.Bei nachträglicher Stornierung, gelten unsere Stornierungsfristen.

2. Warenangebot

Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Weise verändern.

3. Lieferung

3.1. Zugesagte Termine, Location & Leistungen werden von Bistro 1911 UG & Co.KG unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten. Dies gilt auch für Buchung von Subunternehmern wie Location, Musikern, Barkassenunternehmern, DJs und Techniklieferanten.

3.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

4. Durchführung

Das Catering ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen spezialisierte Subunternehmer regional / überregional heranzuziehen.

5. Wirksamkeit, Bestellung

5.1. Die Bindungswirkung der Offerte endet spätestens 1 Woche nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.

5.2. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben.

5.3. Die genannte Personenzahl im Angebot ist Grundlage der Kalkulation sowie der Berechnung. Bei Reduzierung von mehr als 6 % erfolgt eine Neukalkulation. Bei vereinbarten Sonderpreisen erfolgt bei Reduzierung eine sofortige Kalkulation ohne Inanspruchnahme der 6 % Klausel. ( siehe vorheriger Satz)

5.4. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson des Caterings zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

6. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke

Es dürfen ohne schriftliche Bestätigung des Caterings keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in die jeweilige Location / Veranstaltungsort mitgebracht werden. Das Catering behält sich vor, für angelieferte Getränke ein Stoppelgeld in Rechnung zu stellen.

7. Getränkeabrechnung

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch pro geöffneter Verpackungseinheit in Rechnung gestellt.

8. Haftung

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter (im Zweifel die Empfänger des Angebots ). Die Kosten daraus sind Bistro1911UG & Co.KG voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration, etc.) des Caterings wird dies dem Veranstalter/Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird das Catering den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Hübners Restaurant haftet keinesfalls für jegliche eingebrachte Gegenstände im Falle von Verlust oder Beschädigung.

9. Kündigung durch Bistro 1911 UG & Co.KG

Bistro 1911 UG & Co.KG ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:

a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht
mehr gewährleistet werden kann
b) der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird
c) im Falle höherer Gewalt
d) vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen
e) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und ggfls. zusätzliche Sicherheitsleistungen / Abschlagszahlungen verweigert werden
f) Bei Nichterreichen des im Angebot festgelegten Umsatzes
g) eine gemeinsam vertraglich vereinbarte Neukalkulation schließt Punkt „ f“ aus

10. Stornobedingungen

10.1. Nach Auftragsvergabe gelten folgende Stornierungsfristen und werden in Rechnung gestellt.
10.2. nach zugesagter Buchung 30 %
10.3 bis 6 Monate vor Veranstaltung 40 %
10.4 bis 5 Monate vor Veranstaltung 50 %
10.5 bis 4 Monate vor Veranstaltung 60 %
10.6 bis 3 Monate vor Veranstaltung 70 %
10.7 bis 2 Monate vor Veranstaltung 80 %
10.8 bis 1 Monate vor Veranstaltung 90 %
10.9 bis 2 Wochen vor Veranstaltung 100 %

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Um eine ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, erlauben wir uns, sofern nicht anders schriftlich festgelegt, Ihnen ein a Konto Zahlung in der Höhe von 40 % des letztgültigen Angebotes (bei Sonderpreisen 50 %) in Rechnung zu stellen, die Restzahlung erfolgt 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn in Bar oder auf eins der genannten Firmenkonten.

11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig  festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

12. Versicherung

Anfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Catering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Hamburg vereinbart. Das Catering ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Buxtehude, den 01.02.2023